LAG Spessart kann weiterhin mögliche LEADER-Projekte auswählen

Das Restbudget der LAG Spessart in der laufenden Förderperiode fast aufgebraucht

Im Laufe der LEADER-Förderperiode 2014-2020/22 hat der Steuerkreis der LAG Spessart inzwischen 22 Einzel- und Kooperationsprojekte ausgewählt und beschlossen, die über das EU-Förderprogramm LEADER gefördert werden. Dies ist eine erfreuliche Anzahl, die aber dazu führt, dass von dem der LAG Spessart zu Beginn der Förderperiode zugewiesenem Förderbudget von rund 1,5 Millionen € nur noch ein kleines Restbudget zur Verfügung steht. Dieses Restbudget stellt jedoch nicht zwangsläufig den Endpunkt hinsichtlich der verfügbaren Mittel für die LAG Spessart dar. Denn die LAG Spessart, wie auch alle anderen LAGn in Bayern, hat die Möglichkeit auch nach Ausschöpfung des Restbudgets weitere Projekte auszuwählen. Über die Genehmigung der dann „unter Vorbehalt“ ausgewählten Projekte und die damit verbundene Budgetaufstockung der LAG wird das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einzelfall in Abhängigkeit von den dann noch verfügbaren Restmitteln für LEADER in Bayern entscheiden.

Für eventuelle Projektträger aus dem Gebiet der LAG Spessart ändert sich durch die neue Regelung im Grunde nichts. Falls eine Kommune, ein Verein, ein Verband, eine Organisation oder  auch ein Privatperson eine Projektidee hat, die sowohl den Entwicklungs- und Handlungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der LAG Spessart dient und in die LEADER-Förderrichtlinie passt und soweit konkretisiert ist, dass das Projekt bewilligungsreif ist, kann das Projekt im Steuerkreis der LAG beraten und beschlossen werden und im Nachgang der Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden.

Akteure aus dem Gebiet der LAG Spessart können sich mit ihrer Projektidee jederzeit an das LAG Management wenden. Das LAG Management berät und unterstützt die möglichen Projektträger gerne auf dem Weg von einer Projektidee zu einem LEADER-Projekt. Vor allem ist bei LEADER-Projekten der regionale Bezug wichtig, sowie Bürgerbeteiligung, Innovation und ein nachhaltiges Betriebs- und Nutzungskonzept. Desweiteren muss das Projekt mindestens zur Zielerreichung eines der 5 Entwicklungsziele der LES beitragen. Die Entwicklungsziele der LAG Spessart lauten:

  • Gemeinschaftsregion Spessart
  • Freizeit-, Naherholungs- und Urlaubsregion Spessart
  • Qualitätsregion für Holznutzung Spessart
  • Wirtschafts- und Versorgungsstandort Spessart
  • Belebte Orte im Spessart

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