Gremien
Mitgliederversammlung
Sie ist das oberste Organ des Vereins und wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Mitgliederversammlung trifft die wichtigsten Vereinsentscheidungen und hat z.B. folgende Befugnisse:
- Annahme und Änderung der LES
- Wahl sowie Entlastung des Vorstandes
- Bestellung und Abberufung von weiteren Mitgliedern des Steuerkreises
- Beschlussfassung über Änderung der Satzung
- Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem ersten und zweiten Vorsitzenden, einem Schatzmeister und vier weiteren Mitgliedern. Die LAG-Manager gehören dem Vorstand kraft Amtes als nicht stimmberechtigtes Mitglied an. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Seine Zuständigkeiten sind insbesondere:
- Führung aller Geschäfte, die nicht nach der Satzung der Mitgliederversammlung oder dem Steuerkreis zugewiesen worden sind
- Regelung der Aufgaben des LAG-Managements
- Aufteilung besonderer Aufgaben unter seinen Mitgliedern oder Einsetzen von Ausschüssen für deren Vorbereitung oder Bearbeitung
- Entscheidungsfindung in der Vorstandssitzung
Der Vorstand der LAG Spessart e.V. setzt sich zusammen aus:
1. Vorsitzende: Bürgermeisterin Marianne Krohnen (Geiselbach)
2. Vorsitzender: Bürgermeister Jürgen Lippert (Gemünden)
Schatzmeisterin: Ruth Emrich (Lohr)
weitere Vorstandsmitglieder:
Bürgermeisterin Angelika Krebs (Kleinkahl)
Reinhard Feisel (Kreuzwertheim)
Bürgermeister Christian Holzemer (Frammersbach)
Bürgermeister Robert Herold (Burgsinn)
Steuerkreis
Nur stimmberechtigte Mitglieder des Vereins können in den Steuerkreis gewählt werden, der aus dem Vorstand und mind. 12 weiteren Personen besteht. Die Besetzung des Steuerkreises als Entscheidungsgremium ergibt sich aus dem Beteiligungs- und Arbeitsprozess und berücksichtigt alle für die Umsetzung der LES wichtigen Interessengruppen in der Region. Der Steuerkreis als Entscheidungsgremium hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Durchführung des Projektauswahlverfahrens
- Steuerung und Kontrolle der LES
Fachbeirat
Der Fachbeirat setzt sich vorwiegend aus Vertretern der Fachbehörden, der Regierung von Unterfranken, Trägern öffentlicher Belange sowie der im Gebiet aktiven Regionalmanagements und ILEs zusammen. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand benannt und müssen keine Vereinsmitglieder sein. Der Beirat ist beratend tätig und wird in der Regel projektbezogen zu den Sitzungen des Vorstands oder Steuerkreises hinzugezogen.
Listen Steuerkreis und Fachbeirat
Runder Tisch Regionalentwicklung
Der Austausch und die Abstimmung mit den Regionalmanagements, ILEs, Nachbar-LAGs und sonstigen Regionalinitiativen wird über das Koordinationsgremium „Runder Tisch Regionalentwicklung“ sichergestellt. Auf Arbeitsebene der verschiedenen Regionalentwicklungsstrukturen finden regelmäßige Treffen statt, um sich über verschieden thematische Schwerpunkte auszutauschen und zu beraten. Der „Runde Tisch“ kann auch zur Koordination mit Fachbehörden, Tourismusverbänden, Vertretern der Regierung von Unterfranken, dem ALE und dem AELF genutzt werden.